Satzung
Satzung Sunbeam Club Deutschland
1. Clubname:
SUNBEAM CLUB Deutschland
2. Sinn, Ziel und Zweck
Alle Sunbeam-Freunde als Gleichgesinnte zusammen zu bringen. Erfahrungs-
austausch, Hilfe und Treffen organisieren.
3. Mitglieder:
Mitglied ist, wer dem Club beigetreten ist und folgende Mitgliedspflichten erfüllt: Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag muss vorliegen.
Mit dem Eintritt wird die Clubsatzung anerkannt.
4. Partner-Mitgliedschaft:
Eine Partnermitgliedschaft hat folgende Rechte und Pflichten:
Der Bezugspartner muss reguläres Mitglied sein. Es hat lediglich 50 % des normalen Jahresbeitrag zu zahlen und hat Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Ein separater Journalbezug ist ausgeschlossen.
5. Jahreshauptversammlung:
Die Jahreshauptversammlung findet im Rahmen des Jahrestreffens statt.
Es können nur Mitglieder teilnehmen. Diese haben jeweils nur eine Stimme.
Vor der Versammlung ist ein Protokollführer und ein Sitzungsleiter zu bestellen. Die Versammlung wird vorm Präsidenten organisiert und ist immer beschlussfähig. Es sind folgende Organe für 2 Geschäftsjahre zu wählen: Clubpräsident ( in jedem geraden Jahr, die Amtszeit beginnt im Folgejahr ), beide Vizepräsidenten ( in jedem ungeraden Jahr, die Amtszeit beginnt sofort ), Kassenwart, Journal-Redakteur und zwei Rechungsprüfer.
Das Sitzungsprotokoll wir im nächstmöglichen Journal veröffentlicht.
6. Präsident
Der Präsident organisiert das Clubleben im Sinne der Mitglieder und vertritt den Club nach außen, auch in allen Bankgeschäften. Zusammen mit dem Redakteur ist er Herausgeber des Sunbeam-Journals und sorgt für dreimaliges Erscheinen im Jahr.
7. Kassenwart:
Er führt die Kasse mit ordnungsgemäßer Buchführung. Der zu erstellende Jahresabschluss muss im nächstmöglichen Journal nach der Hauptversammlung erscheinen.
8. Rechnungsprüfer:
Sie prüfen den Jahresabschluss, Auszüge und Belege und veröffentlichen das Ergebnis im Journal, nach der Hauptversammlung.